Ambulanz/VermittlungsstelleVermittlung von Psychotherapieplätzen Die Ambulanz / Vermittlungsstelle des BIPP ist eine von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte und ermächtigte Einrichtung. Die Kosten für die erforderliche Diagnostik werden im Rahmen der Gebührenordnungen von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen. Beim Erstkontakt und ggf. bei weiteren Terminen im neuem Quartal ist von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen unbedingt die Versichertenkarte mitzubringen. Ferner benötigen wir auf Grund gesetzlicher Vorgaben (GMG) unbedingt einen Überweisungsschein. (Ohne Überweisungsschein sind wir leider durch das GMG verpflichtet, eine Praxisgebühr von 10,- € zu erheben.) Beratung erfolgt nur nach telefonischer Terminvergabe: Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr Tel. 21 47 46 80 (Wartezeit ca. 2 Monate) Während der Berliner Schulferien ist die Vermittlungsstelle geschlossen. Die Vermittlungsstelle und Ambulanz befinden sich in den Räumlichkeiten des Institutes (BIPP, Pariser Str. 44, 10707 Berlin). Die besondere Chance der Vermittlungsstelle liegt in der gezielteren Förderung der Patient:Therapeuten-Affinität, d.h. dass die Zuweisung zwischen Patient/in und Therapeut/in weniger nach dem Zufallsprinzip, sondern mehr unter dem Aspekt des Zu-Einander-Passens erfolgt. Wichtige Variabalen für die Behandlung können das Geschlecht des Behandlers (Mann/Frau) und das Alter (junger oder alter Therapeut) sein. Von spezieller Bedeutung ist auch, wenn der Vermittler den in Frage kommenden Therapeuten/in überhaupt kennt und eine gewisse (soweit überhaupt möglich) Einschätzung des Zu-Einander-Passens vornimmt. Die das Erstgespräch durchführenden und dann beratenden und vermittelnden Mitarbeiter sind ausgewählte und besonders erfahrene Fachärzte/-innen und Psychologische Psychotherapeuten die in der Weiterbildung am Institut tätig sind. Die Hilfesuchenden haben die Möglichkeit abzuklären ob eine Psychotherapie erforderlich ist. Ferner wird geklärt, inwieweit evtl. weitere Diagnostik erforderlich ist. In der Vermittlungsstelle findet ein erstes Gespräch mit einem erfahrenen Psychotherapeuten statt. Dieser berät auch (als differential-diagnostisch Überlegungen) über die Möglichkeiten und Vorteile (Welche Therapieform? wie tiefenpsychologische Pt, Psychoanalyse, Verhaltenstherapie, Einzel- oder Gruppentherapie?) und über zusätzliche Behandlungskonzepte wie Medikamente, Selbsthilfe, Beratungsstellen) und den Umfang (Dauer) einer Behandlung. Bei Bedarf können ggf. weitere Termine erfolgen. Das BIPP arbeitet mit großen Anzahl von niedergelassenen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten zusammen, die "Schulen übergreifend" analytisch, tiefenpsychologisch fundiert oder auch verhaltenstherapeutisch arbeiten. Diese sind von den gesetzlichen Krankenversicherungen und privaten Versicherungen anerkannt (d.h. kassenrechtlich zugelassen). Chancen für freie Behandlungsplätze stellen auch die Lehrbehandlungen durch fortgeschritte Ausbildungskandidaten (Ärzte/Psychologen) des Instituts dar, die ihre fachlichen "Meisterstücke" mit beteiligten Supervisoren leisten. Vermittelt wird an ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, von denen bekannt ist, dass sie derzeit oder in Kürze freie Therapieplätze haben. Dadurch entstehen in der Regel keine längeren Wartezeiten. Durch die gesetzlichen Vorgaben, speziell im Rahmen der Psychotherapierichtlinien, werden die Anerkennung und die Bewilligungsfähigkeit der psychotherapeutischen Behandlung bestimmt. Bedauerlicherweise können sich bei zuvor erfolgten Psychotherapien oder nach wiederholten Behandlungsabbrüchen Schwierigkeiten der erneuten Therapiebewilligung ergeben. Die Zuweisung von Therapieplatz suchenden Patienten erfolgt insbesondere über niedergelassene Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten (die selbst keine Psychotherapie anbieten bzw. keine freien Psychotherapieplätze haben). Desweiteren schicken u.a. auch Krankenhäuser sowie die Krankenversicherungen Patienten zur Ambulanz/Vermittlungsstelle des BIPP. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, dass jeder sich auch ohne Überweisung oder Empfehlung an die Vermittlungsstelle wenden kann. Dann müssen allerdings 10,00 € Praxisgebühr entrichtet werden. Ebenso vermitteln wir in weitere psychotherapeutische Maßnahmen (wie Selbsterfahrung, Gruppenbehandlungen, Paartherapien oder stützende Beratungen wie Coaching). |
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